Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Deutsche Hochschule der Polizei in Trägerschaft des Bundes und der Länder ist als Universität eine gemeinsame auf den Polizeidienst ausgerichtete Hochschule des Bundes und der Länder und zugleich eine Einrichtung des Landes mit Sitz in Münster. Für die Deutsche Hochschule der Polizei gilt das Abkommen über die Deutsche Hochschule der Polizei vom 8. Februar 2006 (GV. NRW. S. 116) in der jeweils geltenden Fassung sowie das Gesetz über die Deutsche Hochschule der Polizei vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 88) in der jeweils geltenden Fassung.
Mit In-Kraft-Treten des Gesetzes wird die Deutsche Hochschule der Polizei mit Sitz in Münster errichtet.
Die Polizei-Führungsakademie wird in die Deutsche Hochschule der Polizei umgewandelt. Die Hochschule ist eine gemeinsame Hochschule des Bundes und der Länder.…
Die Hochschule ist eine gemeinsame auf den Polizeidienst ausgerichtete Hochschule des Bundes und der Länder und zugleich eine Einrichtung des Landes…
Das Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen über die Deutsche Hochschule der Polizei (Polizeihochschulgesetz - DHPolG) ist Bestandteil des Abkommens. Das Land…
Dieses Gesetz gilt für die Deutsche Hochschule der Polizei.
Die Auswahl der Studierenden erfolgt durch den Bund und die Länder im Benehmen mit der Deutschen Hochschule der Polizei.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.