Gesetze
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Mit In-Kraft-Treten des Gesetzes wird die Deutsche Hochschule der Polizei mit Sitz in Münster errichtet.
In die Hochschule wird die bisherige Polizei-Führungsakademie übergeleitet.
Während der Gründungsphase gelten die Vorschriften dieses Gesetzes, soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist.
Studierende der Polizei-Führungsakademie sind mit der Errichtung der Hochschule deren Studierende.
Dieses Gesetz gilt für die Deutsche Hochschule der Polizei.
Die Polizei-Führungsakademie wird in die Deutsche Hochschule der Polizei umgewandelt. Die Hochschule ist eine gemeinsame Hochschule des Bundes und der Länder.…
Die Hochschule ist eine gemeinsame auf den Polizeidienst ausgerichtete Hochschule des Bundes und der Länder und zugleich eine Einrichtung des Landes…
Die Deutsche Hochschule der Polizei in Trägerschaft des Bundes und der Länder ist als Universität eine gemeinsame auf den Polizeidienst ausgerichtete Hochschule…
Das Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen über die Deutsche Hochschule der Polizei (Polizeihochschulgesetz - DHPolG) ist Bestandteil des Abkommens. Das Land…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.