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Das Land stellt der Universität für Forschung und Lehre im Fachbereich Medizin einen gesonderten Zuschuss für den laufenden Betrieb zur Verfügung. Das Universitätsklinikum erhält für Investitionen einschließlich der Bauunterhaltung und des Erwerbs der benötigten Liegenschaften sowie für betriebsnotwendige Kosten Zuschüsse nach Maßgabe des Landeshaushaltes; diese können auch zur Finanzierung von Entgelten für die Nutzung von Grundstücken, Räumen und Anlagegütern eingesetzt werden, soweit dies einer wirtschaftlichen Betriebsführung entspricht und der mit der Zuschussgewährung verfolgte Zweck nicht beeinträchtigt wird. Die haushaltsrechtliche Behandlung der Zuschüsse an das Universitätsklinikum richtet sich ausschließlich nach den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften. § 6 Absatz 2 findet Anwendung; das Ministerium beteiligt das für Gesundheit zuständige Ministerium bei der Verhandlung über den Abschluss von Hochschulverträgen, wenn und soweit es um Vereinbarungen zur medizinischen Ausbildung mit Bezug zu dem Versorgungsbedarf der Bevölkerung geht.
Über die Verwendung des Zuschusses für Forschung und Lehre entscheidet der Fachbereich Medizin im Rahmen der Festlegungen des Hochschulentwicklungsplanes; § 19 Absatz 2 gilt entsprechend.
Das Universitätsklinikum deckt seine Kosten mit den für seine Leistungen vereinbarten oder festgelegten Vergütungen, soweit nicht nach Maßgabe des…
Das Land gewährt der Universität einen zweckgebundenen Zuschuss zur Gewährleistung von Forschung und Lehre in der Medizinischen Fakultät. Nähere Regelungen,…
Falls vom Land zur Verfügung gestellte Mittel zum Zwecke der Förderung Dritten überlassen werden, sind die Vorschriften des Zuwendungsrechts entsprechend…
Die Mittel im Sinne des § 2 Absatz 3 Satz 3 werden in Form von Zuschüssen für den laufenden Betrieb und für Investitionen bereitgestellt. Die…
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt den Studierendenwerken Zuschüsse nach Maßgabe des Landeshaushalts zur Verfügung. Die Zuschüsse für den laufenden Betrieb…
Geeignete medizinische Einrichtungen außerhalb der Hochschule können nach Maßgabe vertraglicher Vereinbarungen mit deren Trägern für Zwecke der Forschung und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.