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Abweichend von § 8 Absatz 1 Satz 1 des Landesdisziplinargesetzes ist bei Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern die Kürzung der Dienstbezüge die bruchteilsmäßige Verminderung der monatlichen Dienstbezüge um höchstens ein Drittel auf die Dauer von längstens fünf Jahren.
Die Kürzung der Dienstbezüge besteht in der bruchteilmäßigen Verminderung der jeweiligen Dienstbezüge um mindestens ein Zwanzigstel und höchstens ein Fünftel…
Die Kürzung der Dienstbezüge ist die bruchteilmäßige Verminderung der monatlichen Dienstbezüge des Beamten um höchstens ein Fünftel auf längstens drei Jahre.…
Die Kürzung der Dienstbezüge ist die bruchteilmäßige Verminderung der monatlichen Dienstbezüge um höchstens ein Fünftel auf die Dauer von längstens drei Jahren.…
Kürzung der Dienstbezüge (§ 8)
eine Kürzung der Dienstbezüge nur ausgesprochen werden, wenn dies zusätzlich erforderlich ist, um die Beamtin oder den Beamten zur Pflichterfüllung anzuhalten.
1Die Kürzung der Dienstbezüge ist die bruchteilmäßige Verminderung der monatlichen Dienstbezüge des Beamten oder der Beamtin um höchstens ein Fünftel auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.