HGB — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 178 HGBLiquidation der KommanditgesellschaftHandelsgesetzbuch · Zweites Buch, Zweiter Abschnitt § 177a§ 179 Leichte SpracheEinfache Sprache BarrierefreiKI-Hinweise anzeigen§ 144 Absatz 1 findet auf die Kommanditisten keine Anwendung. 0 0