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Kunstausstellungen Das für Kultur zuständige Ministerium wird ermächtigt, Verpflichtungen zur Abdeckung von Ersatzansprüchen
aus der Dauerleihgabe von Kunstwerken an die Stiftung Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen bis zu einer Gesamthöhe von 110 000 000 Euro,
aus wechselnden Ausstellungen mit Ausstellungsstücken von privaten und öffentlichen Leihgebern aus dem In- und Ausland bei der Stiftung Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen bis zu einer Gesamthöhe von 700 000 000 Euro und
aus wechselnden Ausstellungen mit Ausstellungsstücken von privaten und öffentlichen Leihgebern aus dem In- und Ausland bei der Akademie-Galerie der Kunstakademie Düsseldorf bis zu einer Gesamthöhe von 10 000 000 Euro
zu übernehmen. Auf die in Satz 1 genannten Höchstbeträge werden die auf Grund der Ermächtigungen früherer Haushaltsgesetze übernommenen Verpflichtungen angerechnet, soweit das Land aus diesen noch in Anspruch genommen werden kann.
Kapitalversorgung mittelständischer Unternehmen Das Ministerium der Finanzen wird ermächtigt,
im Interesse der Kapitalversorgung mittelständischer Unternehmen Garantien bis zu einer Gesamthöhe von 50 000 000 Euro für die Übernahme von Kapitalbeteiligungen und
im Interesse der Kapitalversorgung kleiner und mittlerer Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen neue Finanzierungsformen zu unterstützen und Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen bis zu einer Gesamthöhe von 350 000 000 Euro zur Risikoentlastung von Kreditinstituten, Fondsgesellschaften und sonstigen Kapitalsammelstellen zu übernehmen.
Die Garantien nach Satz 1 Nummer 1 können auch als Rückgarantien gegenüber der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH - Kreditgarantiegemeinschaft -, Neuss, übernommen werden. Auf die in Satz 1 genannten Höchstbeträge werden die auf Grund der Ermächtigungen früherer Haushaltsgesetze übernommenen Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen angerechnet, soweit das Land aus diesen noch in Anspruch genommen werden kann.
zugunsten der Hochschulen im Sinne von § 1 Absatz 2 des Hochschulgesetzes bis zu einer Gesamthöhe von 225 000 000 Euro und
Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen Das Ministerium der Finanzen wird ermächtigt, Gewährleistungen und Rückbürgschaften zugunsten der Bürgschaftsbank…
Das Ministerium der Finanzen wird ermächtigt, im Zusammenhang mit der Finanzierung von Unternehmen, an denen das Land mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist,…
nach der zulässigen strukturellen Kreditaufnahme gemäß § 18a Absatz 1 Satz 2 der Landeshaushaltsordnung bis zu einem Höchstbetrag von 2 490 000 000 Euro,
Das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen wird ermächtigt, die vom Land Nordrhein-Westfalen gegenüber der Ersten Abwicklungsanstalt bis zu einem…
Die fachlich zuständigen Ministerien werden ermächtigt, im Rahmen des Betrages und der Zweckbestimmung nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2 und 4 mit Einwilligung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.