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Hinterlegtes Geld wird nicht verzinst.
Zinsansprüche, die bis zum Ablauf des 14. März 2014 nach dem bis dahin geltenden Recht entstandenen sind, bleiben unberührt.
Berechnung und Auszahlung der Zinsen erfolgen nur auf Antrag des Empfangsberechtigten. Der Antrag ist spätestens drei Monate nachdem der Empfangsberechtigte von dem Erlass der Herausgabeanordnung benachrichtigt worden ist oder in sonstiger Weise vom Erlass der Herausgabeanordnung erfahren hat, bei der Hinterlegungsstelle, die das Hinterlegungsverfahren führt, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu stellen.
Berechnung und Auszahlung der Zinsen erfolgen nur auf Antrag des Empfangsberechtigten. Der Antrag ist spätestens drei Monate, nachdem der Empfangsberechtigte…
Hinterlegtes Geld wird nicht verzinst. Dies gilt auch für Beträge, die aus der Einlösung von Wertpapieren, Zins- und Gewinnanteilscheinen oder in ähnlicher…
Wird eine Leistung nicht alsbald nach der Auszahlung für den bestimmten Zweck verwendet, so können für die Zeit bis zur zweckentsprechenden Verwendung Zinsen…
Wird die Erstattung nach unanfechtbarer Entscheidung bewirkt, so ist der zu erstattende Betrag vom Tag der Rechtshängigkeit an zu verzinsen. § 49a Absatz 3 Satz…
Die Verzinsung beginnt drei Monate nach Ablauf des Monats, in dem der Betrag eingezahlt worden ist; sie endet mit dem Ablauf des Monats, der dem Tage der…
Nach Absatz 1 zurückzuzahlende Mittel sind zu verzinsen. Die Höhe der Verzinsung richtet sich
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.