§ 12 HintG SLHinterlegungsgesetz Vom 18. November 2010[*][1]
Hinterlegtes Geld wird nicht verzinst. Dies gilt auch für Beträge, die aus der Einlösung von Wertpapieren, Zins- und Gewinnanteilscheinen oder in ähnlicher…
§ 14 Abs. 1 HintG NRWHinterlegungsgesetz Nordrhein-Westfalen
Hinterlegtes Geld wird nicht verzinst.
Art. 12 32009L0110Die Mitgliedstaaten verbieten die Gewährung von Zinsen oder anderen Vorteilen, die im Zusammenhang mit dem Zeitraum stehen, in dem ein E-Geld-Inhaber das E-Geld…
Art. 5 Abs. 5 32011R1173Die Einlage wird bei der Kommission hinterlegt. Hat der Mitgliedstaat gemäß Artikel 4 eine verzinsliche Einlage bei der Kommission hinterlegt, so wird die…
Art. 1 Abs. 3 HBG 2017/2018 SNHaushaltsbegleitgesetz 2017/2018
„(3) Fondsvermögen, das noch nicht für Fondszwecke benötigt wird, bleibt unverzinst im Liquiditäts- und Zinsmanagement des Freistaates Sachsen.