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Der Vorbereitungsdienst für Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegsbeamte nach § 10 der Kriminallaufbahnverordnung besteht aus
einer insgesamt viermonatigen fachpraktischen Ausbildungsphase beim Bundeskriminalamt und bei Kriminalpolizeidienststellen der Länder sowie
dem in der Regel 24-monatigen Masterstudiengang „Öffentliche Verwaltung – Polizeimanagement (Public Administration – Police Management)“ an der Deutschen Hochschule der Polizei.
Der Vorbereitungsdienst für Kriminalratsanwärterinnen und Kriminalratsanwärter sowie für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte nach § 7a der Kriminallaufbahnverordnung besteht aus
einer insgesamt fünfmonatigen fachpraktischen Ausbildungsphase beim Bundeskriminalamt und bei Kriminalpolizeidienststellen der Länder sowie
dem in der Regel 24-monatigen Masterstudiengang „Öffentliche Verwaltung – Polizeimanagement (Public Administration – Police Management)“ an der Deutschen Hochschule der Polizei.
Die Vorbereitungsdienste in den Schwerpunkten Computer- und Internetkriminalitätsdienst sowie Wirtschaftskriminalitätsdienst dauern mindestens zwölf Monate. Sie…
Der Vorbereitungsdienst dauert drei Jahre. Er umfasst ein Fachstudium von insgesamt 20 Monaten und eine berufspraktische Ausbildung mit begleitenden…
1Der Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre und beginnt regelmäßig am 1. September. 2Er umfasst die Ausbildungsabschnitte:
Der Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre. Dies entspricht 3 660 Stunden. Er besteht aus thematischen und zeitlichen Einheiten (Modulen) und gliedert sich wie…
Der Vorbereitungsdienst besteht aus einem vierwöchigen Einführungsseminar und einem dreijährigen Studiengang an der Fachhochschule für Verwaltung, der den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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