Verordnung über eine Härtefallkommission des Saarlandes nach § 23a des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Härtefallkommissionsverordnung - HKV- ) Vom 14. Dezember 2004
Als zuständige Stelle für Ersuchen nach § 23a Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes wird die Härtefallkommission des Saarlandes eingerichtet.
§ 1 HKV
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