Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Härtefallkommission des Saarlandes besteht aus acht Mitgliedern. Sie setzt sich zusammen aus der oder die von der entsendenden Institution benannt werden. Für jedes Mitglied einschließlich des Vorsitzenden oder der Vorsitzenden ist zugleich ein Stellvertreter oder eine Stellvertreterin zu benennen.
einem oder einer vom Landtag des Saarlandes bestellten Vertreter oder Vertreterin als vorsitzendem Mitglied,
einem Vertreter oder einer Vertreterin des Landkreistages des Saarlandes,
einem Vertreter oder einer Vertreterin des Saarländischen Städte- und Gemeindetages,
zwei Vertretern oder Vertreterinnen der Liga der freien Wohlfahrtspflege Saar,
einem Vertreter oder einer Vertreterin der Evangelischen Kirchen im Saarland,
einem Vertreter oder einer Vertreterin der Katholischen Kirche im Saarland,
einem Vertreter oder einer Vertreterin des Saarländischen Integrationsrates,
Die Härtefallkommission des Saarlandes gibt sich eine Geschäftsordnung.