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Die Härtefallkommission des Saarlandes berät und entscheidet über Einzelfälle nur auf Vorlage eines ihrer Mitglieder. In der Vorlage müssen die persönlichen Daten des Ausländers oder der Ausländerin enthalten sein. Daneben sind alle diejenigen besonderen persönlichen Lebensumstände und sonstigen Gesichtspunkte darzulegen, die die weitere Anwesenheit des Ausländers oder der Ausländerin im Bundesgebiet aus dringenden humanitären und persönlichen Gründen rechtfertigen könnten. Der Vorlage muss eine entsprechende Erklärung des betroffenen Ausländers oder der betroffenen Ausländerin beigefügt sein, woraus sich sein oder ihr Einverständnis mit einer Beratung seines oder ihres Falles durch die Härtefallkommission des Saarlandes ergibt.