Hochwasser2024SoVermG SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 1 Hochwasser2024SoVermG SLErrichtung des SondervermögensGesetz zur Errichtung eines „Sondervermögens zur Bewältigung der finanziellen Folgen der Hochwassernotsituation 2024“ Vom 11. September 2024 *)§ 2 Das Saarland errichtet ein Sondervermögen unter dem Namen „Sondervermögen zur Bewältigung der finanziellen Folgen der Hochwassernotsituation 2024“.§ 2