Gesetz zur Errichtung eines „Sondervermögens zur Bewältigung der finanziellen Folgen der Hochwassernotsituation 2024“ Vom 11. September 2024 *)
Das Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft wird ermächtigt, im Namen des Saarlandes zur Deckung der Auszahlungen des Sondervermögens insgesamt Kredite von bis zu 94 Millionen Euro aufzunehmen.
§ 4 Hochwasser2024SoVermG SL
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