Art 1 HoheSeeÜbkG
Dem in New York am 30. Oktober 1958 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten und dem ebenfalls in New York am 30. Oktober 1958 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten wird zugestimmt. Das Übereinkommen und das Unterzeichnungsprotokoll werden nachstehend veröffentlicht.