HolzBauSchAusbV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 13 HolzBauSchAusbVInkrafttretenVerordnung über die Berufsausbildung im Holz- und Bautenschutzgewerbe § 12Anlage Diese Verordnung tritt am 1. August 2007 in Kraft.