§ 2 HolzbInstrmMAusbV
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Holzblasinstrumentenmacher/Holzblasinstrumentenmacherin wird staatlich anerkannt.
Der Ausbildungsberuf Holzblasinstrumentenmacher/Holzblasinstrumentenmacherin wird staatlich anerkannt.