§ 48 Abs. 1 BWaldGGesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 36 VerkSiGGesetz zur Sicherstellung des Verkehrs
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
§ 37 WasSiGGesetz über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft für Zwecke der Verteidigung
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.