WasSiG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 37 WasSiGInkrafttretenGesetz über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft für Zwecke der Verteidigung · Fünfter Teil § 36Schlußformel Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.