Anlage HolzSpielzMAusbV 1996Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzspielzeugmacher/zur Holzspielzeugmacherin(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Holzspielzeugmacher/zur HolzspielzeugmacherinZitatstelle…ausbildenden Betriebes beschreiben | | | | |
| 3 | Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz (§ 4 Nr. 3) | a) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen | | | |
| b) | wesentliche Bestimmungen…(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Holzspielzeugmacher/zur Holzspielzeugmacherin
Anlage HolzSpielzMAusbV 1996Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzspielzeugmacher/zur Holzspielzeugmacherin(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Holzspielzeugmacher/zur HolzspielzeugmacherinZitatstelle…nennen | | | | |
| 4 | Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung (§ 4 Nr. 4) | a) berufsbezogene Vorschriften der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere…(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Holzspielzeugmacher/zur Holzspielzeugmacherin
Anlage HolzSpielzMAusbV 1996Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzspielzeugmacher/zur Holzspielzeugmacherin(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Holzspielzeugmacher/zur HolzspielzeugmacherinZitatstelle…und Vorbereiten des Arbeitsablaufes sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 4 Nr. 5) | a) Arbeitsschritte unter Beachtung von Vorgaben und betrieblichen Bedingungen abstimmen…(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Holzspielzeugmacher/zur Holzspielzeugmacherin
Anlage HolzSpielzMAusbV 1996Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzspielzeugmacher/zur Holzspielzeugmacherin(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Holzspielzeugmacher/zur HolzspielzeugmacherinZitatstelle…6 | Lesen und Erstellen von Skizzen und Zeichnungen, Anwenden von Gestaltungsprinzipien (§ 4 Nr. 6) | a) Skizzen und Zeichnungen lesen | 2 | | |
| b) | Arbeitsskizzen anfertigen | | | …(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Holzspielzeugmacher/zur Holzspielzeugmacherin
Anlage HolzSpielzMAusbV 1996Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzspielzeugmacher/zur Holzspielzeugmacherin(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Holzspielzeugmacher/zur HolzspielzeugmacherinZitatstelle…anwenden | | | 6 | |
| 7 | Beschaffenheit und Eigenschaften von Holz und Holzwerkstoffen (§ 4 Nr. 7) | a) Holz und Holzwerkstoffe nach Eigenschaften, Erkennungsmerkmalen und Verwendungszweck…(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Holzspielzeugmacher/zur Holzspielzeugmacherin