§ 1 Nr. 3 GastroAusbVVerordnung über die Berufsausbildungen zur Fachkraft für Gastronomie, zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie und zur Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie sowie zum Fachmann für Systemgastronomie und zur Fachfrau für Systemgastronomie
Fachmann für Systemgastronomie und Fachfrau für Systemgastronomie
§ 1 Abs. 1 HaWiAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Hauswirtschafter und zur Hauswirtschafterin
Der Ausbildungsberuf des Hauswirtschafters und der Hauswirtschafterin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.
§ 10 Abs. 3 Nr. 2 HotelAusbVPrüfungsbereich des Teiles 1
eine weitere der folgenden Tätigkeiten:
§ 23 Abs. 3 Nr. 2 HotelAusbVPrüfungsbereich des Teiles 1
eine weitere der folgenden Tätigkeiten:
§ 18 Abs. 2 Nr. 1 HotelAusbVMündliche Ergänzungsprüfung
wenn er für einen der folgenden Prüfungsbereiche gestellt worden ist: