§ 10 HwirtPrV SL 2021Verordnung über die Durchführung der Abschluss- und Zwischenprüfungen sowie von Umschulungsprüfungen in dem Ausbildungsberuf der Hauswirtschafterin und des Hauswirtschafters Vom 29. April 2021*
Auszubildende sind zur Abschlussprüfung ferner zuzulassen, wenn sie in einer beruflichen Schule oder einer sonstigen Bildungseinrichtung ausgebildet worden sind…
Anlage 1 Nr. *) LwHwPrüfAnerkVVerordnung über die Anforderung an die fachliche Eignung und die Anerkennung von Prüfungen zum Nachweis der fachlichen Eignung für die Berufsausbildung in den Berufen der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft
Einschließlich der Abschlüsse Meister/Meisterin der städtischen Hauswirtschaft und Meister/Meisterin der ländlichen Hauswirtschaft.
§ 1 LwAusbV 1995Verordnung über die Berufsausbildung zum Landwirt/zur Landwirtin
Der Ausbildungsberuf Landwirt/Landwirtin wird staatlich anerkannt.
§ 1 KochAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Koch und zur Köchin
Der Ausbildungsberuf mit der Berufsbezeichnung des Kochs und der Köchin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.
§ 5a BBiGZustVO NRWVerordnung über die Zuständigkeiten nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Angelegenheiten der Berufsbildung im Rahmen der Handwerksordnung (HwO) sowie die Zuständigkeiten nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG)
Für die Ausbildungsberufe der ländlichen und der nicht-ländlichen Hauswirtschaft, einschließlich der bestehenden Ausbildungsberufe „Fachpraktikerin und…