§ 49 SächsHSGSächsisches Hochschulgesetz
Die Vorschriften dieses Teils gelten für Entwicklungsvorhaben im Rahmen angewandter Forschung und kooperativer Forschung sowie für künstlerische Vorhaben…
§ 76 SHSGSaarländisches Hochschulgesetz (SHSG) Vom 30. November 2016*
Die §§ 73 bis 75 gelten für anwendungsbezogene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben entsprechend. Kapitel 7 Studierende und Studierendenschaft
§ 49 Abs. 2 MhGGesetz über die Hochschule für Musik Saar (Musikhochschulgesetz - MhG) Vom 4. Mai 2010*
Künstlerische Entwicklungsvorhaben sowie Vorhaben und Schwerpunkte im Rahmen der Forschung werden von der Hochschule in der sachlich gebotenen Weise…
§ 2 Abs. 1 HRGAufgaben
Die Hochschulen dienen entsprechend ihrer Aufgabenstellung der Pflege und der Entwicklung der Wissenschaften und der Künste durch Forschung, Lehre, Studium und…
§ 46 SächsHSGSächsisches Hochschulgesetz
Die Forschung an den Hochschulen dient der Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse nach Maßgabe ihrer Aufgaben nach § 5 Absatz 1 sowie der Weiterentwicklung…