Gesetze
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Die Vorschriften dieses Teils gelten für Entwicklungsvorhaben im Rahmen angewandter Forschung und kooperativer Forschung sowie für künstlerische Vorhaben entsprechend.
Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten für Entwicklungsvorhaben im Rahmen angewandter Forschung sowie für künstlerische Entwicklungsvorhaben sinngemäß.
Durch künstlerische Entwicklungsvorhaben werden künstlerische Formen und Ausdrucksmittel kunsttheoretisch, künstlerisch-praktisch und methodisch entwickelt.
Durchführung künstlerischer Entwicklungsvorhaben
Künstlerische Entwicklungsvorhaben sowie Vorhaben und Schwerpunkte im Rahmen der Forschung werden von der Hochschule in der sachlich gebotenen Weise…
Die Vorschriften über die Ausübung von Nebentätigkeiten bleiben unberührt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.