§ 5 Abs. 1 HG NRWGesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen
Die staatliche Finanzierung der Hochschulen orientiert sich an ihren Aufgaben, den hochschulvertraglich vereinbarten Verpflichtungen und den erbrachten…
§ 5 Abs. 1 KunstHG NRWGesetz über die Kunsthochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen
Die staatliche Finanzierung der Kunsthochschulen orientiert sich an ihren Aufgaben, den hochschulvertraglich vereinbarten Verpflichtungen und den erbrachten…
§ 24 Abs. 5 HG NRWGesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen
Bei der Mittelvergabe an die Hochschulen und in den Hochschulen ist der Gleichstellungsauftrag angemessen zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für die…
§ 34 Abs. 2 Nr. 6 MhGGesetz über die Hochschule für Musik Saar (Musikhochschulgesetz - MhG) Vom 4. Mai 2010*
Aufgaben in Einrichtungen der Kunst- oder Wissenschaftsförderung, die überwiegend aus staatlichen Mitteln finanziert werden, wahrzunehmen, wenn dies mit der…
§ 12 Abs. 1 HZG NW 1993Zweites Gesetz über die Zulassung zum Hochschulstudium in Nordrhein-Westfalen
Soweit die Hochschulen den Staatsvertrag, dieses Gesetz sowie die auf diesen Vorschriften beruhenden Rechtsverordnungen zu vollziehen haben, obliegt ihnen dies…