Gesetze
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Soweit die Hochschulen den Staatsvertrag, dieses Gesetz sowie die auf diesen Vorschriften beruhenden Rechtsverordnungen zu vollziehen haben, obliegt ihnen dies als staatliche Aufgabe.
Der Zentralstelle ist die Aufgabe übertragen, das Feststellungsverfahren nach Artikel 14 des Staatsvertrages mit Ausnahme der Entwicklung des Tests sowie der Organisation der Testabnahme an den Testorten durchzuführen.
Die unterschiedliche Aufgabenstellung der Hochschularten nach § 1 Satz 1 und die Aufgaben der einzelnen Hochschulen werden durch das Land bestimmt. Andere als…
Soweit die Hochschulen den Staatsvertrag, das Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Stiftung für Hochschulzulassung“, dieses Gesetz sowie die auf diesen…
Die Hochschulen nehmen die ihnen obliegenden Aufgaben als Selbstverwaltungsangelegenheiten wahr. Soweit dieses Gesetz nichts anderes zulässt, erledigen sie ihre…
Das Ministerium kann die Befugnisse nach den Absätzen 1 und 2 ganz oder teilweise auf die Hochschulen zu deren Regelung durch Satzungen übertragen, die im…
Die Zentralstelle hat die Aufgabe, nach Maßgabe dieses Staatsvertrags die Entwicklung und Durchführung von Fernstudien in den vertragschließenden Ländern zu…
Im Falle des Absatzes 2 kann bestimmt werden, daß die Zentralstelle die Studienplätze vergibt. Die Hochschule, an der einem Studenten von der Zentralstelle ein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.