Gesetze
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Die Arbeit der Hochschulen in Forschung und Lehre, bei der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie der Erfüllung des Gleichstellungsauftrags soll regelmäßig bewertet werden. Die Studierenden sind bei der Bewertung der Qualität der Lehre zu beteiligen. Die Ergebnisse der Bewertungen sollen veröffentlicht werden.
Die Hochschule bewertet regelmäßig ihre Leistungen in Forschung, Lehre und Weiterbildung, in der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie in der…
Die Leistungen der Hochschule für Musik Saar bei der Erfüllung der Aufgaben nach § 1, insbesondere in Forschung und Lehre, bei künstlerischen…
Zur Qualitätsentwicklung und -sicherung überprüfen und bewerten die Hochschulen regelmäßig die Erfüllung ihrer Aufgaben, insbesondere im Bereich der Lehre und…
„Die Dekanin, der Dekan, die Direktorin oder der Direktor der Grundeinheit nach § 2 Absatz 2 Satz 1 oder Absatz 3 beteiligt die Studentinnen und Studenten bei…
Die Hochschulen und Sachverständige aus der Berufspraxis sind bei der Wahrnehmung der Aufgaben nach den Absätzen 1 und 2 zu beteiligen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.