§ 41 Abs. 1 MhGGesetz über die Hochschule für Musik Saar (Musikhochschulgesetz - MhG) Vom 4. Mai 2010*
Soweit überwiegend eine Vermittlung praktischer Fertigkeiten und Kenntnisse erforderlich ist, die nicht die Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und…
§ 78 SächsHSGSächsisches Hochschulgesetz
Die Vermittlung praktischer Fertigkeiten und Kenntnisse, die nicht die Qualifikation einer Hochschullehrerin oder eines Hochschullehrers erfordert, kann…
§ 46 Abs. 1 SHSGSaarländisches Hochschulgesetz (SHSG) Vom 30. November 2016*
1Den Lehrkräften für besondere Aufgaben obliegt überwiegend die Vermittlung praktischer Fertigkeiten und Kenntnisse, die nicht die Einstellungsvoraussetzungen…
§ 42 Abs. 1 HG NRWGesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen
Lehrkräfte für besondere Aufgaben werden ausschließlich oder überwiegend mit Aufgaben in der Lehre beschäftigt; ihnen obliegt die Vermittlung von Fähigkeiten…
§ 2 Abs. 5 HSDAVO SNHochschuldienstaufgabenverordnung
Lehrkräfte für besondere Aufgaben vermitteln grundsätzlich praktische, insbesondere sprach-, sport- und laborpraktische Fertigkeiten und Kenntnisse. Ihnen kann…