Verwaltungsabkommen über die länderübergreifende Hochschulkooperation zwischen den Ländern Saarland und Rheinland-Pfalz Vom 1. Juli 1999
Die Länder werden sich gegenseitig und die Hochschul-Regionalkommission über laufende Genehmigungsverfahren für neue Studienangebote an den Hochschulen in ihrem Zuständigkeitsbereich informieren.
§ 8 HSchulKoopVwVbg SL
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