Gesetz zur Ratifizierung des Staatsvertrages über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen (Studienakkreditierungsstaatsvertrag) Vom 20. September 2017
(1)
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2)
Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 18 Absatz 1 in Kraft tritt, ist im Amtsblatt des Saarlandes durch die Staatskanzlei bekannt zu machen.
Art. 2 HSchulQSAkkrStVtrG SL
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