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Dem am 1. Juni 2017 vom Saarland unterzeichneten Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen (Studienakkreditierungsstaatsvertrag) zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland wird zugestimmt.
Rechtsverordnungen nach Artikel 4 des Studienakkreditierungsstaatsvertrages oder ihre Änderungen erlässt die für die Wissenschaft zuständige oberste Landesbehörde.
Der Staatsvertrag wird in der Anlage veröffentlicht.