Verordnung über die Anerkennung ausländischer Hochschulzugangsberechtigungen deutscher Staatsangehöriger Vom 15. März 1988
Die Anerkennungsprüfung wird jeweils im Frühjahr und im Herbst durchgeführt. Die genauen Prüfungstermine und den Ort der Prüfung bestimmt die Schulaufsichtsbehörde[3].
§ 7 HSchulZugAnerkV SLKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen