HSchulZugAnerkV SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 6 HSchulZugAnerkV SLGliederung der PrüfungVerordnung über die Anerkennung ausländischer Hochschulzugangsberechtigungen deutscher Staatsangehöriger Vom 15. März 1988 § 5§ 7 BarrierefreiDie Anerkennungsprüfung besteht aus einer schriftlichen und aus einer mündlichen Prüfung.