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Leistungsbezüge sind Bestandteil der Besoldung. Sie tragen dazu bei, Professorinnen und Professoren gewinnen und halten zu können. Sie dienen der Sicherung besonders qualifizierter Lehrkräfte, auf die die Hochschule sowohl zur Qualitätssicherung als auch zur weiteren Entwicklung angewiesen ist, und sollen besondere Leistungen in Lehre und Forschung honorieren.
Leistungsbezüge können vergeben werden aus Anlass a) der Berufung (§ 34 des Landesbesoldungsgesetzes), b) des Verbleibs (§ 34 des Landesbesoldungsgesetzes), c) einer besonderen Leistung (§ 35 des Landesbesoldungsgesetzes).
Leistungsbezüge können gewährt werden aus Anlass der Berufung und des Verbleibs (§33 Absatz 1 Nummer 1 des Landesbesoldungsgesetzes) sowie für besondere…
Leistungsbezüge sind Bestandteil der Besoldung. Sie können vergeben werden
Leistungsbezüge können aus Anlass der Berufung vergeben werden, soweit dies erforderlich ist, um qualifizierte Professorinnen und Professoren für die…
1Berufungs- oder Bleibeleistungsbezüge können gewährt werden, soweit es erforderlich ist, um eine Professorin oder einen Professor für eine Hochschule zu…
Leistungsbezüge sind Bestandteile der Besoldung, die gewährt werden können
Für besondere Leistungen im Sinne des § 33 Absatz 1 Nummer 2 und des § 35 des Landesbesoldungsgesetzes, die in der Regel über mehrere Jahre erbracht worden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.