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Leistungsbezüge sind Bestandteil der Besoldung. Sie tragen dazu bei, Professorinnen und Professoren für die Hochschule zu gewinnen oder ihre Abwanderung zu verhindern. Sie dienen der Sicherung besonders qualifizierter Lehrkräfte, auf die die Hochschule sowohl zur Qualitätssicherung als auch zur weiteren Entwicklung angewiesen ist, und sollen besondere Leistungen honorieren.
Leistungsbezüge können gewährt werden aus Anlass der Berufung und des Verbleibs (§33 Absatz 1 Nummer 1 des Landesbesoldungsgesetzes) sowie für besondere Leistungen (§33 Absatz 1 Nummer 2 des Landesbesoldungsgesetzes).
Leistungsbezüge sind Bestandteil der Besoldung. Sie tragen dazu bei, Professorinnen und Professoren gewinnen und halten zu können. Sie dienen der Sicherung…
Leistungsbezüge sind Bestandteil der Besoldung. Sie können vergeben werden
Für besondere Leistungen im Sinne des § 33 Absatz 1 Nummer 2 und des § 35 des Landesbesoldungsgesetzes, die in der Regel über mehrere Jahre erbracht worden…
Leistungsbezüge sind Bestandteile der Besoldung, die gewährt werden können
Leistungsbezüge sind Bestandteile der Besoldung, die
1Berufungs- oder Bleibeleistungsbezüge können gewährt werden, soweit es erforderlich ist, um eine Professorin oder einen Professor für eine Hochschule zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.