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Leistungsbezüge können insgesamt bis zur Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen der Besoldungsgruppe W 2 und der letzten Dienstaltersstufe der Besoldungsgruppe A 16 festgesetzt werden. In begründeten Ausnahmefällen kann der Höchstbetrag nach Satz 1 um bis zu 50 vom Hundert überschritten werden. Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen die Dienstbezüge in der zuvor ausgeübten Tätigkeit höher waren als das Grundgehalt der Besoldungsgruppe A 16.
Im Einzelfall können Leistungsbezüge insgesamt bis zur Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem Grundgehalt der Besoldungsgruppe des übertragenen Amtes und…
Der Höchstbetrag einer Leistungszulage ergibt sich aus dem Unterschied zwischen dem Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe der Beamtin oder des Beamten und dem…
In den Besoldungsgruppen W 2 und W 3 werden nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften neben dem als Mindestbezug gewährten Grundgehalt variable…
1Leistungsbezüge dürfen den Unterschiedsbetrag zwischen dem Grundgehalt der Besoldungsgruppe W 3 und einem Betrag in Höhe von 117,61 Prozent des Grundgehalts…
Die Leistungsprämie wird in einem Einmalbetrag bis zur Höhe des Anfangsgrundgehalts der Besoldungsgruppe, der der Beamte im Zeitpunkt der Entscheidung angehört,…
Leistungsprämien und Leistungszulagen dürfen in einem Kalenderjahr an insgesamt höchstens 15 vom Hundert der am 1. Januar eines Jahres vorhandenen Beamten mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.