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Zweck der Prüfung ist die Sicherstellung eines einheitlichen Prüf- und Qualitätsüberwachungsverfahrens für Feuerwehrschutzkleidung, die allen Feuerwehrdienstleistenden einen ausreichenden Grundschutz gegen die allgemeinen Risiken des Feuerwehrdienstes gewährleistet.
Die Prüfungen werden von akkreditierten und bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaften notifizierten Prüfstellen im Sinne der Richtlinie 89/686/EWG durchgeführt.
Die Prüfstelle, die Bescheide mit Prüfnummern vergibt, wird von dem beauftragten Land benannt (benannte Prüfstelle) (Anlage 1).[1]