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Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland vom 26. Juli 2000 (Amtsbl. S. 1246), zuletzt geändert durch Artikel 59 des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629), außer Kraft.