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Die Kanzlerin oder der Kanzler regelt die Erledigung der Aufgaben des Zahlungsverkehrs und der Buchführung unter besonderer Berücksichtigung des Umgangs mit Zahlungsmitteln sowie der Verwahrung und Verwaltung von Wertgegenständen unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und des von der Hochschule selbst wahrgenommenen Aufgabenumfangs in einer Dienstanweisung. Sie ist dem Ministerium zur Kenntnis zu geben.
Die Dienstanweisung nach Absatz 1 bestimmt mindestens
die Aufbau- und Ablauforganisation der Buchführung,
den Einsatz von automatisierter Datenverarbeitung in der Buchhaltung,
die Verwaltung von Zahlungsmitteln,
die Sicherheit und Überwachung der Buchführung und
die sichere Verwahrung und die Verwaltung von Wertgegenständen.
die Sicherheit und Überwachung der Finanzbuchhaltung mit Festlegungen über
Sicherheitsstandards und interne Aufsicht,
die Ausgestaltung von Sicherheitsstandards für die Finanzbuchhaltung,
Um die ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben der Finanzbuchhaltung unter besonderer Berücksichtigung des Umgangs mit Zahlungsmitteln sowie die Verwahrung und…
die Informationssicherheit.
auch ohne besonderen Anlass in den Geschäftsräumen der Versorgungswerke Prüfungen des Geschäftsbetriebs vorzunehmen,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.