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Diese Verordnung tritt am 1. November 2012 in Kraft.
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Durchführung der Abschluss- und Zwischenprüfungen in dem Ausbildungsberuf Hauswirtschaftshelfer/Hauswirtschaftshelferin vom 3. April 1985 (Amtsbl. S. 469), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 24. Januar 2006 (Amtsbl. S. 174), außer Kraft. Anlage 1 Im neuen Fenster: das folgende PDF-Dokument Anlage 2 Im neuen Fenster: das folgende PDF-Dokument