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Die zuständige Stelle beim Ministerium für Bildung und Kultur trägt Berufsausbildungsverträge zur Fachpraktikerin oder zum Fachpraktiker Hauswirtschaft in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse ein, wenn
der Berufsausbildungsvertrag dem Berufsbildungsgesetz und dieser Verordnung entspricht,
ausweislich des Ergebnisses einer Eignungsuntersuchung durch die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung der oder des Auszubildenden vorliegt, deren Art und Schwere eine erfolgreiche Ausbildung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Hauswirtschafterin/Hauswirtschafter nicht erwarten lassen,
die persönliche und fachliche Eignung der Ausbilderin oder des Ausbilders sowie die Eignung der Ausbildungsstätte festgestellt sind.