Verordnung über die Meisterprüfung für den Beruf Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin Vom 21. November 2007
Für die Durchführung der Meisterprüfung in der Hauswirtschaft errichtet das Ministerium für Bildung und Kultur als zuständige Stelle für die Berufsbildung in der Hauswirtschaft einen Prüfungsausschuss.
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