Verordnung über die Durchführung der Abschluss- und Zwischenprüfungen in dem Ausbildungsberuf Fachpraktikerin/Fachpraktiker Hauswirtschaft Vom 18. August 2012
Für die Abnahme der Prüfungen nach dieser Verordnung errichtet das Ministerium für Bildung und Kultur als zuständige Stelle für die Berufsbildung in der Hauswirtschaft einen Prüfungsausschuss.
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