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Die Meisterprüfung umfasst die Prüfungsteile
Hauswirtschaftliche Versorgungs- und Betreuungsleistungen,
Betriebs- und Unternehmensführung,
Berufsausbildung und Mitarbeiterführung.
Innerhalb der einzelnen Prüfungsteile besteht die Prüfung
im Teil „Hauswirtschaftliche Versorgungs- und Betreuungsleistungen“ aus einem Arbeitsprojekt (einschließlich Prüfungsgespräch) und einer schriftlichen Prüfungsarbeit,
im Teil „Betriebs- und Unternehmensführung“ aus einer Situationsaufgabe (einschließlich Prüfungsgespräch) und einer schriftlichen Prüfungsarbeit,
im Teil „Berufsausbildung und Mitarbeiterführung“ aus einer praktischen Prüfung in Form einer Ausbildungseinheit (einschließlich Prüfungsgespräch) und einer schriftlichen Prüfungsarbeit.
Die schriftliche Prüfung in einem Prüfungsteil ist durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn dies nach dem Ergebnis der jeweiligen schriftlichen Prüfung für das Bestehen der Meisterprüfung von Bedeutung ist. Bei einer mit „ungenügend“ bewerteten schriftlichen Prüfung entfällt diese Möglichkeit.