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Die Meisterprüfung wird unter Leitung des oder der Vorsitzenden vom Prüfungsausschuss abgenommen.
Der oder die Vorsitzende des Prüfungsausschusses regelt die Aufsichtsführung während der schriftlichen Prüfung und während der Bearbeitung der Situationsaufgabe. Es ist sicherzustellen, dass die Prüflinge die Arbeiten selbständig und nur mit den zulässigen Arbeits- und Hilfsmitteln ausführen. Über den Ablauf ist eine Niederschrift zu fertigen und von den Aufsichtsführenden zu unterzeichnen. Niederschrift und handschriftliche Unterzeichnung können auch elektronisch erfolgen.
Auf jeder Arbeit sind der Zeitpunkt des Beginns der Bearbeitung und der Zeitpunkt der Abgabe zu vermerken.