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Die Prüfung wird unter Leitung der oder des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses durchgeführt.
Die zuständige Stelle regelt im Einvernehmen mit dem Prüfungsausschuss die Aufsichtsführung, die sicherstellen soll, dass die Prüfungsleistungen selbstständig und nur mit den erlaubten Arbeits- und Hilfsmitteln durchgeführt werden.
Der Ablauf der Prüfung ist schriftlich oder elektronisch zu dokumentieren.