§ 12 Abs. 2 PO-Z NRWPrüfungsordnung zur Durchführung von Zwischenprüfungen für Sozialversicherungsfachangestellte
Die zuständige Stelle regelt im Einvernehmen mit dem/der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses die Aufsichtführung, die sicherstellen soll, dass die…
§ 16 Abs. 2 HwirtMstrPrV SL 2007Verordnung über die Meisterprüfung für den Beruf Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin Vom 21. November 2007
Der oder die Vorsitzende des Prüfungsausschusses regelt die Aufsichtsführung während der schriftlichen Prüfung und während der Bearbeitung der…
§ 17 Abs. 5 StrBetrManBAProPONRWPrüfungsordnung für die Durchführung von Prüfungen zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Bachelor Professional in Straßenbetriebsmanagement“ für das Land Nordrhein-Westfalen
Über den Ablauf der Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen und von den Aufsichtsführenden beziehungsweise den Prüfern und Prüferinnen zu unterzeichnen.
§ 14 Abs. 2 FpFABV SL 2018Verordnung über die berufliche Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung Vom 15. Oktober 2018
Die zuständige Stelle regelt im Einvernehmen mit dem Prüfungsausschuss die Aufsichtsführung bei der schriftlichen Prüfungsaufgabe. Über den Verlauf der Prüfung…
§ 24 Abs. 2 HWirtFachPPrDV SLVerordnung über die Durchführung der Abschluss- und Zwischenprüfungen in dem Ausbildungsberuf Fachpraktikerin/Fachpraktiker Hauswirtschaft Vom 18. August 2012
Die zuständige Stelle regelt im Benehmen mit der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses die Aufsichtsführung, die sicherstellen soll, dass die Prüflinge…