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Jede Fortbildungsordnung, die eine höherqualifizierende Berufsbildung der ersten Fortbildungsstufe regelt, soll auf einen Abschluss der zweiten Fortbildungsstufe hinführen.
der beruflichen Umschulung
die Fortbildungsstufe,
ein Abschluss der ersten beruflichen Fortbildungsstufe.
die Prüfung der ersten beruflichen Fortbildungsstufe bestanden hat oder
die Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.