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Grundlage für die Haushaltsführung vor Inkrafttreten des Haushaltsplans (vorläufige Haushaltsführung) sind die Ansätze des Vorjahres; von diesen darf für jeden Monat der vorläufigen Haushaltsführung ein Zwölftel in Anspruch genommen werden.
Sieht der Entwurf des Haushaltsplans niedrigere Ansätze gegenüber den Ansätzen des Vorjahres vor, so ist bei der vorläufigen Haushaltsführung von diesen auszugehen.
Neue Stellen dürfen erst nach Inkrafttreten des Haushalts in Anspruch genommen werden.
Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben…
Ist bis zu Beginn eines Haushaltsjahres der Haushaltsplan noch nicht festgestellt und genehmigt worden, so gilt für die vorläufige Haushaltsführung, wenn nichts…
Ist der Haushaltsplan zu Beginn des Haushaltsjahres noch nicht vom Gemeinderat beschlossen, gilt die Vorschrift des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes über die…
Die Titel sind mit einem Ansatz (Betrag) auszubringen. Die Ansätze sind in ihrer voraussichtlichen Höhe zu errechnen oder, soweit dies nicht aufgrund von…
Die im Haushaltsplan enthaltenen Ermächtigungen dürfen erst dann in Anspruch genommen werden, wenn die Aufgabenerfüllung dies erfordert. Die Inanspruchnahme ist…
Den im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr zu veranschlagenden Erträgen und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen sind die Ergebnisse der Rechnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.