Erwägungsgrund 16 32024R2509
In Bezug auf interne zweckgebundene Einnahmen sollte die Finanzierung neuer Immobilienprojekte mit Einnahmen aus der Vermietung und aus der Veräußerung von Gebäuden zulässig sein. Zu diesem Zweck sollten diese Einnahmen als interne zweckgebundene Einnahmen gelten, die bis zu ihrer vollständigen Inanspruchnahme übertragen werden dürfen.